Rechtsprechung
   OVG Berlin, 07.05.1991 - 4 B 12.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,10358
OVG Berlin, 07.05.1991 - 4 B 12.90 (https://dejure.org/1991,10358)
OVG Berlin, Entscheidung vom 07.05.1991 - 4 B 12.90 (https://dejure.org/1991,10358)
OVG Berlin, Entscheidung vom 07. Mai 1991 - 4 B 12.90 (https://dejure.org/1991,10358)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,10358) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Genehmigung; Private Nebentätigkeit; Universitätsprofessor; Selbständige Gutachtertätigkeit; Materialprüfungsinstitut; Industrieauftrag

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 26.11.1968 - II C 98.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Berlin, 07.05.1991 - 4 B 12.90
    Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, daß die beamtenrechtliche Priviligierung der Gutachtertätigkeit gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 4 LBG nicht auf den durch das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 3 GG geschützten engeren Bereich wissenschaftlicher Gutachtertätigkeit beschränkt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. November 1968 - II C 98.63 - = Buchholz 421.2 Allgemeines Hochschulrecht Nr. 25).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.07.2008 - 2 L 148/07

    Nebentätigkeit; Interessenkollision

    Ein für § 65 Abs. 2 BBG bedeutsamer Loyalitätskonflikt würde nur dann ausscheiden, wenn die umstrittene Tätigkeit mit der gesetzlichen Aufgabenstellung der Beklagten überhaupt nicht zu vereinbaren wäre und es auch nicht zulässig wäre, diese zu Dienstaufgaben zu machen (vgl. OVG Berlin, Urt. v. 07.05.1991 - 4 B 12.90 -, bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 29.10.1992 - 2 C 35/91 -, beide zit. nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht